Allgemeines
1.1.1.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften, die von der 1a bellador GmbH (im Folgenden: Auftragnehmer) gegenüber Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) des Auftragnehmers erbracht werden.
1.1.2.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Auftraggeber, sowie für künftige an den Auftraggeber zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
1.1.3.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, von diesen abweichen oder diese ergänzen, erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, dies wurde im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
1.1.4.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nebenabreden, Erklärungen und sonstige Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich aufgehoben werden. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305 b BGB) wird durch diese Klausel nicht eingeschränkt.
Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Lieferung und Gefahrübergang
2.2.1.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An das Angebot halten wir uns 4 Wochen ab Datum des Angebots gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
2.2.2.
Die Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben ist und verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, exklusive aller mit dem Versand oder der Zahlungsart entstehenden Spesen. Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die bestellten Waren als vereinbart, der sich zum Zeitpunkt der Bestellung aus den Preisen des Online-Shops des Auftragnehmers ergibt.
2.2.3.
Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.
2.2.4.
Teillieferungen sind zulässig, soweit diese handelsüblich sind, oder deren Ursache in der Menge und/oder Materialeigenart des Liefergegenstandes begründet ist.
2.2.5.
Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mangels abweichender Vereinbarung spätestens auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat. Auch bei Lieferung durch den Auftragnehmer, der Übernahme sonstiger am Lieferort auszuführender Pflichten oder bei der Übernahme der Transportkosten durch den Auftragnehmer findet der Gefahrübergang statt. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, vom Auftraggeber gewünschte Versicherungen abzuschließen.
2.2.6.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
3.3.1.
Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches, so ist dieser berechtigt innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der bestellten Ware die Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform und nicht vor Erhalt der Ware. Der Widerruf muss in Textform (per Mail, Fax, Brief) oder durch Rücksendung der Sache erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung innerhalb von einem Monat. Der Verbraucher ist nach Absendung des Widerrufs zur Rücksendung der Ware auf Gefahr des Auftragnehmers verpflichtet. Der Kaufvertrag wird nach der Rücksendung der Ware aufgelöst und der Auftragnehmer zahlt die bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurück. Bei der Zahlung per Kreditkarte wird der bereits geleistete Betrag zurückgebucht. Bei der Zahlung per Nachnahme setzt sich der Auftragnehmer telefonisch mit dem Verbraucher in Verbindung, um die Bankverbindung des Verbrauchers zu erfragen. Die bereits geleistete Zahlung wird dann auf das Bankkonto des Verbrauchers überwiesen. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung bis zu einem Preis von 40,00 Euro sind die Kosten der Rücksendung vom Verbraucher zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro übersteigt, der Verbraucher aber zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung oder eine Teilzahlung noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Der Verbraucher hat die Kosten einer Wertminderung zu tragen, wenn diese nicht ausschließlich auf die Prüfung der bestellten Ware zurückzuführen ist, wie sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Der Kunde kann im Falle einer Rücksendung im Rahmen des einen Monats diese Kosten vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Vom Widerruf ausgeschlossen sind Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (Beispiel: Maßanfertigungen). Bei Umtausch im Rahmen der Kulanz trägt der Kunde alle angefallenen Porto- und Verpackungskosten. Unversehrtheit von Ware und Verpackung ist Voraussetzung.
Zahlungsbedingungen
4.4.1.
Die Zahlungen sind wie folgt zu leisten:
a. Bei Geschäften mit einem Bestellwert bis zu 5.000,00 Euro:
Bei Erstbestellungen bei Vertragsschluss, ansonsten nach Vereinbarung brutto Kasse bei Lieferung und Erhalt der Rechnung.
b. Bei Geschäften mit einem Bestellwert über 5.000,00 Euro und einer Lieferfrist bis zu 3 Monaten:
Bei Erstbestellungen bei Vertragsschluss, ansonsten nach Vereinbarung 1/3 des brutto Bestellwertes bei Vertragsschluss, der Rest bei Lieferung.
Verzögert sich die Lieferung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so gilt die Lieferung mit der Anzeige der Versandbereitschaft als erfolgt.
Teilabrechnungen sind zulässig.
4.4.2.
Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung frei Zahlstelle des Auftragnehmers zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Auftragnehmer innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Zahlungen können nach Wahl des Auftragnehmers auf andere noch offen stehende Forderungen verrechnet werden.
4.4.3.
Schecks und – soweit Wechselzahlung vereinbart ist – Wechsel werden zahlungshalber angenommen. Diskont – und Einzugsspesen sowie Zinsen sind dem Auftragnehmer unverzüglich zu vergüten.
4.4.4.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft- abzuwenden.
4.4.5.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte des Auftragnehmers- ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen, soweit der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden nachweist.
Eigentumsvorbehalt
5.5.1.
Die Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche (Vorbehaltsware). Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
5.5.2.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist Insolvenzantrag gestellt so ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an sich zu nehmen; ebenso kann er die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen.
5.5.3.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den dem Auftragnehmer entstandenen Ausfall.
5.5.4.
Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an den Auftragnehmer in Höhe des mit dem Auftragnehmer vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
5.5.5.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die dem Auftragnehmer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
5.5.6.
Produkte der Auftragnehmerin dürfen nur in der Originalverpackung verkauft werden; sie dürfen weder umetikettiert, umgefüllt noch umverpackt werden.
Beanstandungen/ Ansprüche des Auftraggebers bei Mängeln
6.6.1.
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so verjähren die Mängelansprüche für die Waren des Auftragnehmers abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einem Jahr.
6.6.2.
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Auftraggeber die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen.
6.6.3.
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft und unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
6.6.4.
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft so sind die Ansprüche nach Wahl des Auftragnehmers auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.6.5.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Auftragnehmers, sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Haftung
7.7.1.
Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften der Auftragnehmer und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Vertrag, positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wie folgt:
a. Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b. Die Haftung für Sachschäden ist auf 250.000 Euro je Schadensereignis und 500.000 Euro insgesamt beschränkt. Für Sachschäden die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen ist die Haftung ausgeschlossen.
c. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung unter b. und der Haftungsausschluss unter c. gelten nicht, soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
7.7.2.
Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
Verpackungs – und Versandkosten
8.8.1.
Die Versandkosten richten sich nach Gewicht und werden dem Auftraggeber nach Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt.
Erfüllungsort
9.9.1.
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich nicht anders geregelt, 89597 Munderkingen.
Datenschutz
10.10.1.
Im Rahmen des Anmelde- und Bestellvorganges über den Online Shop des Auftragnehmers werden Kundendaten durch den Auftragnehmer gespeichert. Auch E-Mailanfragen werden durch den Auftragnehmer archiviert. Diese Daten werden keinem Dritten zugänglich gemacht und dienen der besseren Bestellabwicklung und Kundenorientierung. Die Datenschutzpraxis des Auftragnehmers steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig ist.
Gerichtsstand
11.11.1.
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat der Auftraggeber seinen Sitz in einem ausländischen Vertragsstaat des EuGVÜ so gelten folgende Regeln:
a) Es ist die deutsche Sprache vereinbart.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964 betreffend einheitlicher Gesetze über den internationalen Kauf, das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und die Vorschriften zum deutschen internationalen Privatrecht finden keine Anwendung.
c) Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist 89597 Munderkingen.
Salvatorische Klausel
12.12.1.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN - Abkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
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